Umwelt-Produktdeklarationen (Environmental Product Declaration, EPD)

 

Wozu Umwelt-Produktdeklarationen?

Die Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) des Instituts Bauen und Umwelt (IBU) bilden die Grundlage für die Bewertung nachhaltiger Gebäude.

  • EPDs bilden die Datengrundlage für die ökologische Gebäudebewertung. Dies wird aktuell in dem neuen europäischen Normungsprojekt „Nachhaltigkeit von Bauwerken" festgelegt.
  • EPDs basieren auf ISO-Normen und sind deshalb international abgestimmt. Sie sind als Nachweis für Umweltansprüche in der öffentlichen Beschaffung geeignet.
  • EPDs bieten die relevante Datengrundlage um Umwelteigenschaften eines Produktes im Marketing oder Verkauf darzustellen.

Umwelt-Produktdeklaration (Environmental Product Declaration, EPD)

Die meisten Bauprodukte werden zusammen in einem „System" – dem Gebäude – eingesetzt. Die Verwendung einer Umweltproduktdeklaration, also einer Typ-III-Deklaration für Bauprodukte, die hilft das gesamte Gebäude zu bewerten, liegt demnach nahe. Ressourcenverbrauch und Emissionen in die Umwelt werden dabei über den gesamten Herstellprozess aufgenommen. Der resultierende Beitrag zum Treibhauseffekt, zur Überdüngung oder Versauerung von Gewässern kann mit dieser Ökobilanzmethodik quantifiziert und bewertet werden. Ökobilanzen liefern also eine systematische und standardisierte Datengrundlage, um im „Baukastensystem" aus Deklarationen einzelner Bauprodukte eine ökologische Bewertung eines Bauwerks zu erstellen. In einer Lebenszyklus-Analyse wird die ganze Lebensdauer des Gebäudes, die Bauphase, die Nutzungsphase mit möglichen Umnutzungen sowie Abriss und Entsorgung berücksichtigt und es kann der Beitrag der Bauprodukte zur Energieeffizienz oder zu weiteren Aspekten nachhaltiger Bewirtschaftung eines Gebäudes dargestellt werden.

Die Deklaration macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und dazu, in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie beispielsweise Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder den Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.

Die ISO-Typ-III-Deklaration wendet sich mit diesen quantitativen Aussagen über die Umweltleistung von Bauprodukten an viele Adressaten: Planer, Architekten, Bauunternehmen, Immobiliengesellschaften, Facility Manager und natürlich an Unternehmen, die mit Herstellung und Dienstleistung an der Wertschöpfungskette von den Rohstoffen bis zum Gebäude beteiligt sind.

Deklarationstypen

Gemäß ISO-Standards wird zwischen Kennzeichnungen nach Typ I, Typ II und Typ III unterschieden.

Typ I-Umweltzeichen (nach ISO 14024)
Sie basieren auf der Erfüllung singulärer Kriterien, die nur für einen Teil des Marktes relevant sind.
Sie sind geeignet für Produkte mit singulärer Umweltrelevanz.

Typ II-Umweltzeichen (nach ISO 14021)
Hier sind die Kriterien frei wählbar und durch Unternehmen bzw. Verbände festgelegt.
Sie sind geeignet für den Einsatz im Marketing von Einzelprodukten.

Typ III-Umweltzeichen (nach ISO 14025)
Sie beinhalten allgemeine Produkt-, Ökobilanz- und Zusatzinformationen. Zudem werden sie auf Basis von Kriterien erstellt, die unter Einbeziehung unabhängiger Dritter entwickelt wurden und zusätzlich unabhängig geprüft werden.
Sie sind geeignet für Produkte, die zusammen mit anderen in Systemen eingesetzt werden.

Das Verfahren des Instituts Bauen und Umwelt

Übersicht

  • Erarbeitung der PCR-Dokumente
  • Erstellung der Deklarationen
  • Prüfung und Bestätigung durch unabhängige Dritte

Das Verfahren des Instituts Bauen und Umwelt zur Umwelt-Produktdeklaration
Umwelt-Produktdeklarationen des Instituts werden in einem dreistufigen Verfahren erstellt, an denen jeweils verschiedene Akteure beteiligt sind. Ziel dieses Vorgehens ist es, Transparenz herzustellen und durch möglichst starke Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unabhängiger Dritter, das Vertrauen in die Deklaration als objektive Bewertungsmöglichkeit in Sachen Nachhaltigkeit zu stärken.

Im ersten Schritt wird in einem Produktgruppenforum, das aus Experten und Herstellern besteht sowie vom Institut moderiert wird, ein Entwurf für ein PCR (Product Category Rules)-Dokument erstellt. Die Produktgruppe wird definiert und die charakteristischen Umweltwirkungen werden identifiziert.

Das Verfahren zur Quantifizierung dieser Umweltwirkungen und die zu erbringenden Nachweise werden den zukünftigen Antragstellern vorgegeben. Parallel zur Entwurfserstellung informiert das Institut Bauen und Umwelt die Öffentlichkeit über das neue Produktgruppenforum, um Anregungen weiterer Interessierter bereits in die Entwurfsphase einfließen zu lassen. Der PCR-Entwurf wird durch einen Sachverständigenausschuss auf Konsistenz zwischen den Produktgruppen und Vollständigkeit der Anforderungen an die Hersteller geprüft. Zudem wird der Entwurf (wiederum unter Moderation des Instituts) mit Planern, Bauträgern, Behörden und weiteren Interessierten in einem Forum diskutiert. Kritik von Seiten Dritter wird weitestgehend in Verbesserungen des Entwurfs umgesetzt. Existiert bei Antragsstellung bereits ein PCR-Dokument für die entsprechende Produktgruppe, dann entfällt dieser Schritt.

Im zweiten Schritt wird die eigentliche Deklaration erstellt. Hierzu werden vom Hersteller alle im PCR-Dokument geforderten Informationen zur Verfügung gestellt und Nachweise über erfolgte Prüfungen erbracht. Prüfverfahren und Ökobilanzmethodik sind einheitlich im PCR-Dokument geregelt.

Im dritten Schritt wird die Deklaration geprüft. Der Sachverständigenausschuss organisiert die Prüfung der einzelnen Deklarationen durch unabhängige Dritte. Diese letzte Einzelfallprüfung gewährleistet noch einmal die Objektivität des Deklarationsverfahrens. Der Programmhalter Institut Bauen und Umwelt nimmt keinerlei Einfluss auf die Bestätigung der Deklaration, sondern veröffentlicht lediglich die Deklarationen, die über den Sachverständigenausschuss angenommen wurden.

Quelle: Institut Bauen und Umwelt e.V., Königswinter
bau-umwelt.de/hp354/Deklarationen.htm